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Kran und Lkw-Ladekran

Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52 und BG

Krane und Lkw-Ladekrane werden mittlerweile in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt. Durch unsachgemäße Aufstellung oder Bedienung derselben, besteht eine extrem hohe Unfallgefahr. Die Hinweise und Bedienvorschriften der BG und der Kranhersteller müssen daher strikt eingehalten werden. Jeder Kranführer muss eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachweisen.

Rechtliche Grundlagen

DGUV Grundsatz 309-003
– Auswahl
– Unterweisung
– Befähigungsnachweis
DGUV Vorschrift 52

Dauer der Ausbildung

Anfänger und Grundkurs: 2 – 3 Tage (je nach Teilnehmer)
Fortgeschrittene: 1 – 2 Tage (je nach Teilnehmer)

Abschluss:

Zertifikat
Fahrausweis für Kran/Ladekran (deutschlandweite Gültigkeit)

Ausbildungsinhalte

Theorie (mind. 10 UE):

Allgemeine Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Kranarten und deren Aufbau
Kranaufstellung und -abstützung
Sicherheitseinrichtungen
Physikalische Grundlagen
Lastaufnahmeeinrichtungen
Lastentransport/Kranbetrieb
Wartung und Prüfungen
Betriebsstörungen und Notfälle
Theoretische Abschlussprüfung

Praxis (ca. 22 UE):

Einweisung am Kran/Ladekran
Praktische Fahrübungen
Praktische Abschlussprüfung

Voraussetzung für die Teilnahme

Mindestalter 18 Jahre 
Körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Zielgruppe

Alle Personen, die mit einem Kran oder Lkw-Ladekran arbeiten oder dies tun möchten.

Symbolbild Udo Bleicher - Ausbilder und Dozent