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Gabelstapler / FFZ / Flurförderzeuge

Aus dem Transport- und Lagergeschehen sind Gabelstapler nicht mehr wegzudenken. 
Der Bediener übernimmt jedoch die Verantwortung für den gefahrlosen Einsatz dieser Flurförderzeuge.

Nur durch die qualifizierte Ausbildung und die strikte Einhaltung bestehender Vorschriften und Regeln kann ihr gefahrloser Einsatz gewährleistet werden.
Jeder Betrieb, der Gabelstapler (Flurförderzeuge/FFZ) betreibt, muss über Fahrer verfügen, die darin ausgebildet sind und ihre Fähigkeiten nachgewiesen haben.
Ein Kraftfahrzeugführerschein alleine reicht nicht aus und ist auch keine Voraussetzung. Sollte der Stapler aber im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden, muss die entsprechende Fahrerlaubnisklasse vorliegen (je nach zGM).

Hintergrund

Eine hohe Anzahl an Arbeitsunfällen (ca. 15.000/Jahr) mit Gabelstaplern fordert ausgebildetes und verantwortungsvolles Personal.

Zielgruppe

Alle Personen, die mit einem Gabelstapler arbeiten oder dies tun möchten.

Dauer der Ausbildung

Anfänger und Grundkurs: 2 – 3 Tage (je nach Teilnehmer)
Fortgeschrittene: 1 – 2 Tage (je nach Teilnehmer)

Abschluss:

Zertifikat
Fahrausweis für Flurförderzeuge (deutschlandweite Gültigkeit)

Ausbildungsinhalte

Theorie (10 UE):

Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion
Antriebsarten
Standsicherheit
Gabelstapler im Betrieb
Prüfung des Gabelstaplers
Umgang mit Last
Sondereinsätze
Verkehrswege und Regeln
Schriftliche Prüfung

Praxis (ca. 20 UE):

Fahrübungen
Stapelübungen
Praktische Prüfung

Rechtliche Grundlagen

DGUV Vorschrift 68
DGUV Grundsatz 308-001
StVO
StVZO

Voraussetzung für die Teilnahme

Mindestalter 18 Jahre (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre)
Körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Symbolbild Udo Bleicher - Ausbilder und Dozent